Mediation

Eingetragener Mediator

Mediation bedeutet Vermittlung zwischen streitenden Parteien.

Der Mediator/die Mediatorin, die den Parteien zu einer Einigung verhelfen, stehen auf keiner der Seiten und sind die absolut unparteiischen Dritten.

Mediation wird immer öfter im Zuge von Scheidungen und Trennungen durchgeführt. Das Paar regelt in der Mediation finanzielle Angelegenheiten, Unterhalt, Aufteilung von Eigentum, Besuchs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder etc.

Gerade im Scheidungsfall sind Juristen als Mediator/in besonders geeignet um sicher zu stellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch praktikabel sind und problemlos vor Gericht umgesetzt werden können.

Mediation wird auch durchgeführt bei Nachbarschaftskonflikten, in Firmen, Schulen uva. Mediation ersetzt allerdings kein persönliches Coaching und keine Psychotherapie.

Mediator/innen, die die zur Ausübung dieser Arbeit notwendige Ausbildung durchlaufen haben sind eingetragen in einer Liste des Bundesministeriums für Justiz.

Link zur Seite des Bundesministerium für Justiz